Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Forstwirtschaft
Seit dem 1. Januar 1996 ist die Spezialrichtlinie der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (Nr. 6508) in Kraft. Waldwirtschaft Schweiz WVS und der Verband Schweizerischer Forstunternehmungen VSFU bilden die Trägerschaft der "Branchenlösung Forst".
Wir haben die Lösung!
Mittels Vereinbarung schliessen sich interessierte Betriebe der "Branchenlösung Forst" an. Öffentliche Forstbetriebe schliessen die Vereinbarung mit dem WVS ab, private Forstunternehmer mit dem VSFU. Die Vereinbarung umschreibt die Dienstleistungen der Trägerschaft und die Aufgaben des Betriebes.
Dienstleistungen der Trägerschaft
- Erarbeitung der Branchenlösung
- Veranlassen der Genehmigung durch die EKAS
- Information der Betriebe
- Vorbereitung und Abgabe des «Handbuch Arbeitssicherheit»
- Audit (Stichproben) durch Sicherheitsspezialisten in zufällig ausgewählten Betrieben
Vorbereitung des Betriebes
- Am Weiterbildungskurs «Der produktive und sichere Forstbetrieb» teilnehmen.
- Massnahmen betriebsbezogen umsetzen.
Beitrittspreis
1300 Franken
2000 Franken für Forstunternehmer, die nicht VSFU-Mitglied sind.
EKAS-Spezial-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (Nr. 6508)
Geltungsbereich
Die Richtlinie konkretisiert die Beizugspflicht gemäss Art. 11 der VUV. Sie ist für alle Betriebe mit mehr als 5 Promille Berufsunfallversicherungs-Prämien obligatorisch.
(VUV = Verordnung über die Unfallverhütung)
Vorgaben
- Risikoanalyse durchführen
- Sicherheitskonzept ausarbeiten
- Zuständigkeiten und Abläufe für Sicherheit und Gesundheitsschutz regeln: Massnahmen treffen, schriftlich dokumentieren
Umsetzungsmöglichkeiten
- Ausserbetriebliche Spezialisten beiziehen (betriebseigene Lösung)
- Sich der Branchenlösung anschliessen
- Subsidiaritätsmodell wählen


