Mehrwertsteuer in der Forstwirtschaft
Trotz des einfachen Grundgedankens der Mehrwertsteuer (MWST) hat sich seit der Einführung 1995 herausgestellt, dass die Anwendung (insbesondere die Abklärung der Steuerpflicht) im forstlichen Bereich nicht immer einfach ist. Zudem hat sich die Situation der Forstbetriebe seit der Einführung der MWST verändert: Immer mehr Forstbetriebe schliessen sich aufgrund der wirtschaftlichen Lage zusammen oder bauen ihre Dienstleistungen in anderen Bereichen deutlich aus. Auch auf der rechtlichen Seite hat sich seither einiges getan. Seit dem 01.01.2010 sind das neue Mehrwertsteuergesetz nMWSTG und die entsprechende Verordnung MWSTV in Kraft. Aus diesen Gründen wurden das Merkblatt und der dazu gehörende Anhang im April 2010 vom Fachspezialisten Christian Widauer angepasst und von der ESTV überprüft. Im Hinblick auf mögliche Risiken, aber auch Sparpotenziale, empfehlen wir den Betriebsleitern, sich diesem Thema ein weiteres Mal anzunehmen und sich im Zweifelsfall beraten zu lassen


