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Der Waldpachtvertrag 
In einem Pachtvertrag verpflichtet sich der Verpächter eine nutzbare Sache zum Gebrauch und zum Bezug von Erträgnissen gegen einen Pachtzins zu überlassen. Im Falle einer Waldpacht ist die Sache der Wald. Als Erträgnisse werden Waldprodukte im weiteren Sinne verstanden. Darunter gehören neben dem Rohholz auch z. B. Erträgnisse aus Natur- und Landschaftsschutzleistungen.

Die Besonderheit und Hauptaufgabe eines Waldpachtvertrages liegt darin die Pacht in die Waldentwicklung einzubinden. Während die Entwicklung eines Bestandes in der Schweiz oft 100 und mehr Jahre dauert, wird ein Pachtvertrag nur über einen Bruchteil dieser Zeit abgeschlossen. Dadurch ergeben sich Interessenskonflikte zwischen dem Waldeigentümer als Verpächter und dem Waldbewirtschafter als Pächter.

Mit folgendem Link können Sie ein Merkblatt zur Waldverpachtung herunterladen, das Hilfe bittet beim Erstellen eines Pachtvertrags.

Merkblatt Waldpacht