Die Abgabe SHF Wald beträgt 1 Franken pro Kubikmeter Sägerundholz. Der Beitrag wird wie folgt aufgeteilt.
SHF Schweiz
25 Rappen gehen an den Selbsthilfefonds der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft. Mit den Mitteln werden gemeinsame Institutionen der Holzwerbung und -förderung finanziert.
SHF WVS
45 Rappen gehen an Waldwirtschaft Schweiz (WVS), den nationalen Dachverband der Waldeigentümer. Sie tragen zur Finanzierung der Kernleistungen des Verbands bei (Interessenvertretung, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung der Branche nach innen und aussen, Holzmarkt etc.). Die Festlegung der Mittelverwendung sowie die Rechenschaftsablage obliegen den zuständigen Verbandsorganen des WVS.
SHF KWV
30 Rappen gehen an den kantonalen Waldwirtschaftsverband (KWV) und tragen zur Finanzierung der Verbandsaktivitäten bei. Damit ist gewährleistet, dass ein Teil des Beitrags direkt in der Region eingesetzt wird. Die Festlegung der Mittelverwendung sowie die Rechenschaftsablage obliegen den zuständigen Verbandsorganen.
Erhebung und Inkasso
Die Abgabeerhebung und das Inkasso liegen in der Verantwortung der Kantone.
Merkblatt
Merkblatt SHF Wald
Inkassostellen
Adressen der Inkassostellen SHF Wald
Jahresrechnungen
SHF Wald 2008
SHF Wald 2007
Aufteilung SHF Wald
Grafik
Präsentation über den SHF Wald (Powerpoint 2 MB)
Die Präsentation kann heruntergeladen und auf der letzten Seite mit der Inkassostelle ergänzt werden.



